

Beschreibung
53 StPO gewhrt den dort genannten Berufsgeheimnistrgern ein Zeugnisverweigerungsrecht ber das, was ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Ttigkeit anvertraut oder bekannt geworden ist, und schtzt so das Vertrauensverhltnis zwischen Berufsgeheimnistrgern und ihren G...