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Geistliche und weltliche Gerichte mit unscharfen Zuständigkeiten bestimmten über viele Jahrhunderte die Gerichtsverfassung. Der Autor blickt auf das Alte Reich mit seinen verschiedenen Fürstentümern, Reichsstädten und mehreren Konfessionen und kann dabei die gemeinrechtlichen Lehren schnell in partikulare Kleinteiligkeit auflösen. Prozessakten aus zahlreichen Territorien zeigen, worum die Parteien im Grenzbereich beider Gerichtsbarkeiten kämpften. Farbige Fallschilderungen verbinden sich mit der Darstellung verbissener Auseinandersetzungen um Instanzenzüge, Privilegien und Zuständigkeiten für ganze Lebensbereiche. Im Vergleich dazu zeigen sich überregionale Muster Bausteine für eine künftige Geschichte der Rechtspraxis. Das Buch richtet sich im Grenzbereich von Religion, Recht und Politik über die engere Rechtsgeschichte hinaus auch an Kirchen- und Landeshistoriker und eröffnet in seiner anschaulichen Darstellung neue Einblicke in Grundprobleme der frühneuzeitlichen deutschen Geschichte.
Autorentext
Peter Oestmann ist Professor für Bürgerliches Recht und Deutsche Rechtsgeschichte am Institut für Rechtsgeschichte der Universität Münster.
Inhalt
I. Einleitung 1. Annäherungen 2. Forschungsziel 3. Eingrenzung des Untersuchungsraums und Quellenauswahl 4. Forschungsstand 5. Vorgehensweise und Darstellungsprobleme II. Streitigkeiten um den Instanzenzug im Fürstbistum Münster 1. Das Münsteraner Offizialat als geistliches und weltliches Gericht a) Name und Funktion des Offizialats als Zivilgericht b) Geistlicher Streitgegenstand und doppelte Hofgerichtsbarkeit c) Spezielle geistliche Streitgegenstände d) Die Rechtsauffassung des Kölner Kurfürsten e) Zusammenfassung der Quellenaussagen f) Beurteilung des Offizialats in der historischen Forschung 2. Das Kölner Offizialat als Appellationsgericht in weltlichen Zivilsachen a) Der Prozeß Komnis gegen Schulte Sudhoff 1595/96 aa) Das prätorische Edikt und das Verbot widersprüchlichen Verhaltens bb) Ein kammergerichtliches Verbot der Appellation von Münster nach Köln cc) Exzeptionen gegen das Appellationsverbot von Münster nach Köln dd) Zur unklaren Haltung des Reichskammergerichts b) Der Prozeß Bischopinck gegen Jungermann 1601 aa) Argumente gegen die Appellation von Münster nach Köln bb) Zur unklaren Haltung des Reichskammergerichts cc) Unvordenkliches Herkommen als Argument für die Appellation von Münster nach Köln. dd) Die Intervention des Kurfürsten von Köln aaa) Das Stift Münster als Suffraganat des Erzstifts Köln bbb) Observanz und Gewohnheit. ccc) Das iurisdictio-Problem ee) Bischopincks Replik auf die kurfürstliche Intervention Inhaltsverzeichnis XI aaa) Die Regalienbelehnung als Grundlage territorialer Gerichtsbarkeit bbb) Gegen böse Appellationsgewohnheiten ccc) Zur gemischten Zuständigkeit des Münsteraner Offizials c) Der Senatsbeschluß des Reichskammergerichts von 1603 d) Der Prozeß Heinrich Mumme gegen den Münsteraner Offizial 1608 aa) Regalien, Jurisdiktionsgewalt und Reichsunmittelbarkeit bb) Umdeutung in eine geistliche Streitigkeit cc) Die Intervention des Kölner Kurfürsten und der Streit um das weltliche Hofgericht. Dd) Offene Rechtsprobleme als Argumentationsvorteil e) Die hochstift-münsterische Regierung als Revisionsgericht seit 1651. F) Streitfälle aus dem späteren 17. und 18. Jahrhundert. G) Ergebnis. 3. Der Apostolische Nuntius als Appellationsinstanz in weltlichen Zivilsachen a) Prozeßhandlungen des Apostolischen Nuntius in weltlichen Zivilprozessen. B) Vorwürfe gegen die Anrufung des Nuntius und seine Prozeßführung aa) Unordentlichkeit des Verfahrens und Verstoß gegen die Reichskammergerichtsordnung bb) Unzuständigkeit des Nuntius cc) Vermischung der Gerichtsbarkeiten. Dd) Beschwerung der Untertanen ee) Schmälerung des Reichskammergerichts ff) Ausländische und fremde Gerichtsgewalt. Gg) Zur Regalienbelehnung durch den Kaiser. Hh) Zum Quellenwert der Supplikationen und Narrationen. C) Rechtliche Argumente gegen die Zuständigkeit des Nuntius in Zivilsachen aa) Die Konkordate aus dem 15. Jahrhundert. Bb) Die Reichskammergerichtsordnung von 1555. Cc) Der Jüngste Reichsabschied von 1654 dd) Die kaiserlichen Wahlkapitulationen ee) Zur Untätigkeit des Kölner Kurfürsten d) Die Person des Beklagten. E) Die Mandate des Reichskammergerichts. XII Inhaltsverzeichnis f) Die Zustellung der Mandate und der Fortgang der Streitigkeiten g) Die Exzeptionen der Beklagten. Aa) Geistliche Parteien und ihr privilegium fori. Bb) Streit um die Prorogation. Cc) Ähnlichkeiten in den Exzeptionsbegründungen. Dd) Streitwert und Rechtswegzuweisung ee) Surrogationsfälle. Ff) Eine späte Exzeptionsschrift von 1666. Gg) Paritionserklärungen h) Innerkirchliche und politische Maßnahmen des Nuntius zur Verteidigung seiner Gerichtsgewalt. i) Ergebnis 4. Ergebnis. III. Streitigkeiten um den Instanzenzug im Fürstbistum Osnabrück 1. Ein Mandatsprozeß von 1615 2. Justus Möser und der Rekurs an den Apostolischen Nuntius a) Sachverhalt und Prozeßgeschichte b) Justus Mösers kammergerichtliche Supplikation c) Das Rechtsschutzbedürfnis als besonderes Problem. D) Das Mandat des Reichskammergerichts e) Die Exzeptionen des Wiedenbrücker Stifts. Aa) Rückgriff auf die Rechtsgeschichte und gemeinrechtliche Literatur bb) Zur Osnabrücker Capitulatio perpetua von 1650 cc) Weitere Exzeptionen, Aktenversendung, konfessionelle Vorwürfe f) Die Intervention des kaiserlichen Fiskals. G) Justus Mösers Replikschrift aa) Abgabenpflicht und Verfügungsfreiheit über Grundstücke bb) Rückgriff auf die territoriale Verfassungsgeschichte. Cc) Unzuständigkeit der geistlichen Gerichte in Steuersachen 3. Ergebnis. Inhaltsverzeichnis XIII IV. Der Streit um den Rekurs an die päpstliche Kurie im Hochstift Hildesheim. 1. Sachverhalt und Prozeßgeschichte des geistlichen Rechtsstreits 2. Das Verfahren vor dem Reichskammergericht. A) Politische und geistliche Angelegenheiten und der Reichsabschied von 1512 b) Verteidigung der weltlichen Landesherrschaft c) Das Mandat des Reichskammergerichts. D) Die Exzeptionen des Hildesheimer Stifts aa) Zur Beschränkung der geistlichen Gerichtsbarkeit durch Observanz bb) Das privilegium fori der Geistlichen als zwingendes Recht cc) Zum Eintritt der Erben in den Rechtsstreit 3. Das Verfahren vor dem Reichshofrat. A) Unzufriedenheit der Hildesheimer Regierung mit dem Reichskammergericht. B) Die Einschaltung des Reichshofrats. C) Das Reskript Kaiser Karls VI. D) Das kaiserliche Promotorialschreiben an das Reichskammergericht . E) Der Brief des Kaisers an seinen Gesandten beim Papst und der Prozeßausgang. 4. Ergebnis. V. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus der Reichsstadt Lübeck. 1. Ehesachen zwischen Konsistorium, Rat und Appellationsinstanz a) Eherecht als weltliches Recht. B) Analogie zu strafrechtlichen oder politischen Angelegenheiten c) Verurteilung zur Eingehung der Ehe d) Ein Rechtsstreit von 1630 e) Ein Scheidungsprozeß von 1695 f) Unterschiede zwischen protestantischen und katholischen Territorien 2. Befreiungen von der ordentlichen Gerichtsbarkei a) Zur Patrimonialgerichtsbarkeit des Johanniskloster b) Zur Exemtion eines Hamburger Domherren c) Das privilegium fori evangelischer Domvikare d) Die Haltung der Stadt Lübeck zum Klerikerprivileg 3. Ergebnis. XIV Inhaltsverzeichnis VI. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus Mecklenburg 1. Geistliche Gerichtsbarkeit und Verdichtung der Landesherrschaft a) Landesherrliche geistliche Gerichtsgewalt als Bedrohung des überkommenen Oberhofzuges b) Der Kampf der Stadt Rostock gegen das landesherrliche Konsistorium. C) Zur Dingpflicht Wismarer Bürger zwischen Ratsgericht und Konsistorium. 2. Der mecklenburgische Instanzenzug in Konsistorialsachen. A) Streit um den Rechtsmittelzug 1560. B) Herzog Ulrich von Mecklenburg und der Instanzenzug. C) Kritik an der herzoglichen Gerichtsverfassung. D) Der gefestigte dreistufige Instanzenzug 3. Ergebnis VII. Zuständigkeitsstreitigkeiten aus Schleswig-Holstein-Lauenburg 1. Die Gerichtsgewalt über die Klosterjungfrauen zu Preetz 2. Der Str…