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Beschreibung
Zum WerkDie Makler- und BauträgerVO regelt eine Reihe von Pflichten derjenigen Berufsgruppen, die nach § 34c Abs. 1 GewO für ihre Tätigkeit einer Erlaubnis bedürfen. Hierunter fallen:- Immobilienmakler,- Darlehensvermittler,- Bauträger und Baubetreuer sowie- W...