

Beschreibung
Mit dieser Studie vollendet sich eine Reihe von Monographien zu einer sit venia verbo »Tetralogie«. Auf dem Hintergrund der 1982 geschriebenen »Verfassungslehre als Kulturwissenschaft« (2. Aufl. 1998) galt die erste Konkretisierung dem Thema »Feiertage als kul...Mit dieser Studie vollendet sich eine Reihe von Monographien zu einer sit venia verbo »Tetralogie«. Auf dem Hintergrund der 1982 geschriebenen »Verfassungslehre als Kulturwissenschaft« (2. Aufl. 1998) galt die erste Konkretisierung dem Thema »Feiertage als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates« (1987); es folgten 2006 die »Nationalhymnen« und 2007 die »Nationalflaggen«. Zur Grundierung der offenen Gesellschaft der Verfassunggeber und Verfassungsinterpreten fehlte es noch an einer Erforschung des vierten Themenfeldes von »Denkmälern«, anderen Erinnerungen (hierzu gehören, neben Ehrenpreisen wie der Goethe-Medaille der Büchner- und Börne-Preis, Gedenkmünzen, aber auch zeitgenössische (z.B. F. Liszt), später wiedergefundene Münzen wie der Augustalis Friedrichs II., sonstige Themen des kulturellen Gedächtnisses eines Volkes, auch wenn speziell der Kulturgüterschutz schon 1996 aus der Sicht des Verf. erarbeitet worden ist (in: F. Fechner u.a. (Hrsg.), Prinzipien des Kulturgüterschutzes, S. 91 ff.)). Gerade in den Zeiten der vor allem ökonomisch sich vorantreibenden Globalisierung bedarf es einer auch wissenschaftlichen Vergegenwärtigung des kulturellen Wurzelgeflechtes bzw. kulturellen Humus', die den Typus Verfassungsstaat »im Innersten« zusammenhalten. Aus dem Vorwort
Autorentext
Peter Häberle, einer der »ersten Verfassungsrechtler der Welt« (EL PAÍS), promovierte 1961 nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen, Bonn, Montpellier und Freiburg über den »Wesensgehalt« der Grundrechte (3. Aufl. 1983). 1969 folgte die Habilitation über das »öffentliche Interesse« bei K. Hesse (2. Aufl. 2006). Beide Schriften zählen heute zu weltweit rezipierten Standardwerken. Peter Häberle wurde als Ordinarius nach Marburg, Augsburg und Bayreuth berufen. Er entfaltet seit 1982 seinen verfassungsvergleichend-kulturwissenschaftlichen Ansatz und lehrte fast 20 Jahre als ständiger Gastprofessor für Rechtsphilosophie in St. Gallen. Sein Werk: 38 Bücher, mehr als 350 Aufsätze, Übersetzungen in 18 Sprachen. Häberle ist Ehrendoktor der Universitäten Tessaloniki, Granada, Lima, Brasilia, Lissabon, Tiflis und Buenos Aires sowie Großoffizier Italiens, Mitglied zahlreicher nationaler und internationaler Akademien (zuletzt Argentinien). 1998 mit dem Max-Planck-Forschungspreis ausgezeichnet, erhielt er später die Ehrenmedaillen der Verfassungsgerichte in Rom und Lima, im Jahre 2004 dann eine spanische und eine deutsche Festschrift. Verleihung der höchsten Klasse des Cruzeiro do Sul Brasiliens (2011) und Internationaler Héctor Fix-Zamudo Preis der Universität Mexico City für herausragende rechtswissenschaftliche Leistungen sowie die Ehrenmedaille der Universität Lissabon (2014).
Klappentext
Mit dieser Studie vollendet sich eine Reihe von Monographien zu einer - sit venia verbo - »Tetralogie«. Auf dem Hintergrund der 1982 geschriebenen »Verfassungslehre als Kulturwissenschaft« (2. Aufl. 1998) galt die erste Konkretisierung dem Thema »Feiertage als kulturelle Identitätselemente des Verfassungsstaates« (1987); es folgten 2006 die »Nationalhymnen« und 2007 die »Nationalflaggen«. Zur Grundierung der offenen Gesellschaft der Verfassunggeber und Verfassungsinterpreten fehlte es noch an einer Erforschung des vierten Themenfeldes von »Denkmälern«, anderen Erinnerungen (hierzu gehören, neben Ehrenpreisen wie der Goethe-Medaille der Büchner- und Börne-Preis, Gedenkmünzen, aber auch zeitgenössische (z.B. F. Liszt), später wiedergefundene Münzen wie der Augustalis Friedrichs II., sonstige Themen des kulturellen Gedächtnisses eines Volkes, auch wenn speziell der Kulturgüterschutz schon 1996 aus der Sicht des Verf. erarbeitet worden ist (in: F. Fechner u.a. (Hrsg.), Prinzipien des Kulturgüterschutzes, S. 91 ff.)). Gerade in den Zeiten der vor allem ökonomisch sich vorantreibenden Globalisierung bedarf es einer auch wissenschaftlichen Vergegenwärtigung des kulturellen Wurzelgeflechtes bzw. kulturellen Humus', die den Typus Verfassungsstaat »im Innersten« zusammenhalten. Aus dem Vorwort
Zusammenfassung
»Dieses Buch ist nicht als Mahnmal konzipiert, aber es ist eine Mahnung: Vergesst das Gestern nicht, wenigstens dort nicht, wo ihr es noch fassen könnt! Einer Gegenwart, die so oft im Fortschrittswahn Vergangenheit nicht bewältigt, sondern zerstört, sollte dieses Menetekel immer wieder erscheinen.« Prof. Dr. Walter Leisner, in: Deutsches Verwaltungsblatt, 9/2012
»Noch niemand hat bisher die Zusammenhänge zwischen nationaler und regionaler Identität und Weltkulturerbe als 'wechselseitige Bedingtheit des Verfassungsstaates' so faszinierend und überzeugend formuliert wie dies dem Autor gelungen ist.« Peter Pernthaler, in: Zeitschrift für Öffentliches Recht, 4/2011
Inhalt
Erster Teil: Verfassungsrechtliche Textstufen zur geschichtlichen Dimension, zum Denkmalschutz und sonstiger Erinnerungskultur (Auswahl) im Kontext von Beispielen der Weltkulturerbe-Stätten Vorbemerkung Textstufen in Deutschland Geltende Verfassungstexte in den anderen EU-Mitgliedsländern Textstufen im EU-Verfassungsrecht Textstufen in der Schweiz Verfassungstexte in Osteuropa Inkurs: Prägnante ältere Verfassungen in Europa Verfassungen in Übersee Zweiter Teil: Wirklichkeitswissenschaftliche Bestandsaufnahme Beispiele für Erinnerungskultur bzw. Denkmalthemen aus der Geschichte und Gegenwart (allgemein) Denkmalthemen bzw. Erinnerungskultur im Spiegel von deutschen Tageszeitungen aus vier Monaten (2010) Dritter Teil: Insbesondere: National-verfassungsstaatlicher und universaler Kulturgüterschutz ein Textstufenvergleich Problem Kulturgüterschutz im Spiegel neuerer (nationaler) Verfassungstexte auf dem Forum der Unesco-Texte (Elemente einer Bestandsaufnahme) Verfassungstheoretische Überlegungen Die Konstituierung der Menschheit aus nationalem und internationalem Kulturgüterschutz. Sieben Thesen: Menschheitsbezüge (des Verfassungsstaates) in kulturwissenschaftlicher Sicht, die Weltgemeinschaft der Kulturstaaten, weltbürgerliche Freiheit dank Kultur, das multikulturelle Erbe der Welt, die Kultur der Menschheit, Bedingtheitsverhältnisse Vierter Teil: Ein Theorierahmen für »Denk-Mal«-Themen und andere Ausdrucksformen der Erinnerungskultur im Verfassungsstaat Die besondere Aktualität der »Erinnerungskultur im Verfassungsstaat«, die Entwicklungsoffenheit des »kulturellen Erbes« Vergangenheitsaufarbeitung, Wahrheitskommissionen als neue verfassungsstaatliche Verfahren, Grenzen Museen und Bibliotheken als »Tesoro« bzw. »Patrimonio« des Verfassungsstaates und als Gegenstand kultureller Teilhabe der Bürger und Menschen Amnestien, Sperrfristen im Archivwesen, Herausforderungen für den Verfassungsstaat Ein Resümee Ausblick und Schluss
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