

Beschreibung
Nach § 76 Abs. 1 AktG ist der Vorstand der deutschen Aktiengesellschaft zur Leitung der Gesellschaft verpflichtet. Inwieweit der Mutter-Vorstand im Rahmen der Leitung auch in Tochter-Gesellschaften für Compliance sorgen muss, hängt u.a. von den Wechselwirkunge...