

Beschreibung
Zum Werk Mit dem Band 1 begann Ende 2024 die nunmehr 10. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das 13bändige Werk voraussichtlich 2027, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen. Der Münchener Kommentar vereint i...Zum Werk
Mit dem Band 1 begann Ende 2024 die nunmehr 10. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das 13bändige Werk voraussichtlich 2027, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Der Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Unverzichtbar ist die 10. Auflage darüber hinaus in Anbetracht der diversen Gesetzesänderungen, z.B.
Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht (Gebäudeenergiegesetz, Erleichterungen für sog. Balkonkraftwerke, virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen). Die neuen Entwicklungen durch künstliche Intelligenz - KI - werden analysiert und einer rechtlichen Würdigung unterzogen.
Alle Reformen beobachtet das Gesamtteam des Münchener Kommentars zum BGB und arbeitet die Änderungen zuverlässig ein.
Vorteile auf einen Blick
verlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage
Band 9 widmet sich dem 1. Abschnitt des Familienrechts zur bürgerlichen Ehe. Dies umfasst Themenbereiche wie
Scheidung der Ehe (Behandlung von Ehewohnung und Hausrat, Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, Versorgungsausgleich). Kommentiert werden darüber hinaus das Versorgungsausgleichsgesetz, Gewaltschutzgesetz und Lebenspartnerschaftsgesetz.
Besonders hervorzuheben sind die Änderungen durch
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen v. 24.6.2024 Systematisch ausgewertet wird die Fülle an Entscheidungen zum Unterhaltsrecht.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Klappentext
Zum Werk
Mit dem Band 1 begann Ende 2024 die nunmehr 10. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das 13bändige Werk voraussichtlich 2027, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Der Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Unverzichtbar ist die 10. Auflage darüber hinaus in Anbetracht der diversen Gesetzesänderungen, z.B.
Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht (Gebäudeenergiegesetz, Erleichterungen für sog. Balkonkraftwerke, virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen).Die neuen Entwicklungen durch künstliche Intelligenz - KI - werden analysiert und einer rechtlichen Würdigung unterzogen.
Alle Reformen beobachtet das Gesamtteam des Münchener Kommentars zum BGB und arbeitet die Änderungen zuverlässig ein.
Vorteile auf einen Blick
verlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage
Band 9 widmet sich dem 1. Abschnitt des Familienrechts zur bürgerlichen Ehe. Dies umfasst Themenbereiche wie
Scheidung der Ehe (Behandlung von Ehewohnung und Hausrat, Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, Versorgungsausgleich).Kommentiert werden darüber hinaus das Versorgungsausgleichsgesetz, Gewaltschutzgesetz und Lebenspartnerschaftsgesetz.
Besonders hervorzuheben sind die Änderungen durch
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen v. 24.6.2024Systematisch ausgewertet wird die Fülle an Entscheidungen zum Unterhaltsrecht.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
Zusammenfassung
Zum Werk
Mit dem Band 1 begann Ende 2024 die nunmehr 10. Auflage des renommierten Großkommentars. Abgeschlossen wird das 13bändige Werk voraussichtlich 2027, bis dahin werden in regelmäßigem Abstand die Einzelbände erscheinen.
Der Münchener Kommentar vereint in 13 Bänden das Bürgerliche Recht mit den wichtigen Nebengesetzen in einer geschlossenen, aufeinander aufbauenden Darstellung. Der einheitliche systematische Aufbau aller Kommentierungen, jeweils beginnend mit dem Normzweck, und viele Querverweise erhöhen den Praxisnutzen des Großwerkes. Wer vertiefte Informationen, die neueste Rechtsprechung und die dazu erschienene Literatur einschließlich der Hintergründe benötigt, kurz, "wer es genau wissen will", wird gerne immer wieder auf den Münchener Kommentar zum BGB zurückgreifen.
Unverzichtbar ist die 10. Auflage darüber hinaus in Anbetracht der diversen Gesetzesänderungen, z.B.
Wohnungseigentumsrecht und Mietrecht (Gebäudeenergiegesetz, Erleichterungen für sog. Balkonkraftwerke, virtuelle Wohnungseigentümerversammlungen). Die neuen Entwicklungen durch künstliche Intelligenz - KI - werden analysiert und einer rechtlichen Würdigung unterzogen.
Alle Reformen beobachtet das Gesamtteam des Münchener Kommentars zum BGB und arbeitet die Änderungen zuverlässig ein.
Vorteile auf einen Blick
verlässliche Zitatquelle
Zur Neuauflage
Band 9 widmet sich dem 1. Abschnitt des Familienrechts zur bürgerlichen Ehe. Dies umfasst Themenbereiche wie
Scheidung der Ehe (Behandlung von Ehewohnung und Hausrat, Unterhalt des geschiedenen Ehegatten, Versorgungsausgleich). Kommentiert werden darüber hinaus das Versorgungsausgleichsgesetz, Gewaltschutzgesetz und Lebenspartnerschaftsgesetz.
Besonders hervorzuheben sind die Änderungen durch
Gesetz zum Schutz Minderjähriger bei Auslandsehen v. 24.6.2024 Systematisch ausgewertet wird die Fülle an Entscheidungen zum Unterhaltsrecht.
Zielgruppe
Für Richterschaft, Rechtsanwaltschaft, Notariate, Behörden, Unternehmen.
