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Das Bundesverfassungsgericht hat im November 1999 den geltenden Länderfinanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. Die vielfach angemahnte Reform ist damit unumgänglich geworden. Mit der vorliegenden Studie liefern die Autoren einen Beitrag zur aktuellen Diskussion aus finanzwissenschaftlicher Sicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die angewandten Ausgleichsinstrumente geeignet sind, die fiskalische Autonomie der Länder in dynamischer Perspektive zu gewährleisten, d. h. ob sie ausreichend Anreize zu einer wohlstandssteigernden und nachhaltigen Finanzpolitik belassen. Dabei wird die "andere Seite" der fiskalischen Autonomie, die Sicherstellung einer notwendigen Mindestausstattung, nicht aus den Augen verloren. Zudem wenden sich die Autoren intensiv den im gegenwärtigen Finanzausgleich berücksichtigten spezifischen Bedarfen zu: der sogenannten Stadtstaatenveredelung, der Veredelung der Gemeindesteuereinnahmen, den Seehafenlasten und den Kosten der politischen Führung in kleineren Ländern. Der Befund für den gegenwärtigen Länderfinanzausgleich ist eindeutig: Zweifellos kann er allen Ländern eine gute Mindestausstattung gewährleisten. Dies allerdings mit einer Umverteilungstechnik, die bei Empfängern wie Zahlern gleichermaßen nahezu jeglichen Anreiz zur Pflege der eigenen Steuerquellen zunichte macht. Auch lassen sich die derzeit entgoltenen spezifischen Bedarfe nicht oder zumindest nicht in der gewählten Form und Höhe rechtfertigen. Als Alternativen stellen die Autoren drei Reformklassen vor, nach ihrer Reformintensität gestuft. Jede Klasse zeichnet sich gegenüber dem status quo durch höhere Transparenz, deutlich verbesserte Anreizgerechtigkeit und auch durch Umverteilungsergebnisse aus, die den Ländern mittelfristig tragfähige Mindestausstattungen bieten. Deutlich wird dabei, dass jede Finanzausgleichsreform derzeit Kompromiss bleiben muss: Höhere Anreizgerechtigkeit findet ihre Grenze an der weiterhin immensen Aufgabe, die Finanzkraftdiskrepanzen zwischen Ost und West zu mildern.
Autorentext
Dr. rer.pol. Michael Thöne, Studium der Volkswirtschaftslehre und Politikwissenschaft in Köln und Dublin; seit 1995 im Finanzwissenschaftlichen Forschungsinstitut an der Universität zu Köln (FiFo Köln); seit 1999 Geschäftsführer der Gesellschaft zur Förderung der finanzwissenschaftlichen Forschung e.V., seit 2005 Geschäftsführer des FiFo Köln; Mitglied der Arbeitsgruppe Qualität der öffentlichen Finanzen des Wirtschaftspolitischen Ausschusses der Europäischen Union und des Arbeitskreises Finanzwissenschaften beim Bundesministerium der Finanzen.
Klappentext
Das Bundesverfassungsgericht hat im November 1999 den geltenden Länderfinanzausgleich für verfassungswidrig erklärt. Die vielfach angemahnte Reform ist damit unumgänglich geworden. Mit der vorliegenden Studie liefern die Autoren einen Beitrag zur aktuellen Diskussion aus finanzwissenschaftlicher Sicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob die angewandten Ausgleichsinstrumente geeignet sind, die fiskalische Autonomie der Länder in dynamischer Perspektive zu gewährleisten, d. h. ob sie ausreichend Anreize zu einer wohlstandssteigernden und nachhaltigen Finanzpolitik belassen. Dabei wird die "andere Seite" der fiskalischen Autonomie, die Sicherstellung einer notwendigen Mindestausstattung, nicht aus den Augen verloren. Zudem wenden sich die Autoren intensiv den im gegenwärtigen Finanzausgleich berücksichtigten spezifischen Bedarfen zu: der sogenannten Stadtstaatenveredelung, der Veredelung der Gemeindesteuereinnahmen, den Seehafenlasten und den Kosten der politischen Führung in kleineren Ländern. Der Befund für den gegenwärtigen Länderfinanzausgleich ist eindeutig: Zweifellos kann er allen Ländern eine gute Mindestausstattung gewährleisten. Dies allerdings mit einer Umverteilungstechnik, die bei Empfängern wie Zahlern gleichermaßen nahezu jeglichen Anreiz zur Pflege der eigenen Steuerquellen zunichte macht. Auch lassen sich die derzeit entgoltenen spezifischen Bedarfe nicht oder zumindest nicht in der gewählten Form und Höhe rechtfertigen. Als Alternativen stellen die Autoren drei Reformklassen vor, nach ihrer Reformintensität gestuft. Jede Klasse zeichnet sich gegenüber dem status quo durch höhere Transparenz, deutlich verbesserte Anreizgerechtigkeit und auch durch Umverteilungsergebnisse aus, die den Ländern mittelfristig tragfähige Mindestausstattungen bieten. Deutlich wird dabei, dass jede Finanzausgleichsreform derzeit Kompromiss bleiben muss: Höhere Anreizgerechtigkeit findet ihre Grenze an der weiterhin immensen Aufgabe, die Finanzkraftdiskrepanzen zwischen Ost und West zu mildern.
Inhalt
Inhaltsübersicht: A. Einleitung: Abgrenzung des Untersuchungsgegenstandes - Vorgehensweise - B. Der geltende Finanzausgleich: Vertikale Verteilung der Steuererträge - Horizontale Ertragsverteilung zwischen den Ländern - Länderfinanzausgleich i. e. S. - Bundesergänzungszuweisungen - Länderbeiträge zum Fonds "Deutsche Einheit" - C. Anforderungen an einen rationalen Länderfinanzausgleich: Normative Anforderungen - Allokationspolitische Anforderungen - Distributionspolitische Anforderungen - Axiomatische und verfahrenstechnische Anforderungen - D. Analyse des geltenden Länderfinanzausgleichs: Horizontale Steuerverteilung als Zuordnung des Eigenen - Umsatzsteuerausgleich - Länderfinanzausgleich i. e. S. - Bundesergänzungszuweisungen - E. Zusammenfassung und Reformoptionen: Der Befund für den geltenden Länderfinanzausgleich - Reformoptionen für den Länderfinanzausgleich - Ein kurzes Fazit - Literaturverzeichnis - Anhang
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