

Beschreibung
§ 281 n.F. BGB ist die zentrale Übergangsnorm auf Schadensersatz statt der Leistung und weist im Vergleich zum alten Recht viele Neuerungen auf. Sie enthält eine verlängerte Abwicklungsphase, eine Ausweitung auf nichtsynallagmatische Pflichten und anders als §...