

Beschreibung
Das dem Bürgerlichen Gesetzbuch zugrunde liegende Abstraktionsprinzip wird gemeinhin auf eine Fehlinterpretation der römischen Rechtsquellen durch F. C. von Savigny zurückgeführt. In Wirklichkeit so die herrschende Meinung habe im klassischen römischen Recht d...Das dem Bürgerlichen Gesetzbuch zugrunde liegende Abstraktionsprinzip wird gemeinhin auf eine Fehlinterpretation der römischen Rechtsquellen durch F. C. von Savigny zurückgeführt. In Wirklichkeit so die herrschende Meinung habe im klassischen römischen Recht das Eigentum an einer Sache nur übertragen werden können, wenn der Übergabe ein wirksames Kausalgeschäft (z.B. Kauf oder Schenkung) vorangegangen sei. Am Beispiel der 'causa solvendi' unterzieht der Autor diese These einer kritischen Untersuchung und gelangt zu einer Konzeption der 'iusta causa traditionis', welche ein Festhalten am Kausalprinzip allenfalls auf einer deskriptiven Ebene erlaubt.
Autorentext
Martin Laborenz war Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Römisches Recht der Universität Mainz und ist nun als Rechtsanwalt in Frankfurt am Main tätig. Seine Dissertation wurde mit dem Preis der Alfred Teves-Stiftung der Johannes Gutenberg-Universität Mainz ausgezeichnet.
Inhalt
Einleitung Erster Teil: iusta causa traditionis § 1. EINFÜHRUNG IN DEN STAND DER MEINUNGEN A. Äußerlich kausale traditio I. Streng obligationsbezogene Kausallehre II. Modifizierte obligationsbezogene Kausallehre B. Inhaltlich kausale und äußerlich abstrakte traditio I. Zweckbestimmung als rechtsgeschäftliche causa II. Die Lehre von der kausalen dinglichen Einigung C. Inhaltlich abstrakte traditio I. Die Lehre vom abstrakten dinglichen Vertrag II. Leugnung der Zugehörigkeit der causa-Problematik zur klassischen Dogmatik D. Resümee und Ausblick § 2. AUSGANGSPUNKTE IN DEN QUELLEN A. Paul. D. 41.1.31 pr I. praecedere als zeitliches Prius? II. propter quam als Argument für eine causa vera? III. vendi tio als Beispiel eines typischen obligatorischen Grundgeschäfts IV. Echtheitszweifel V. nuda traditio als Hinweis auf den lediglich indiziellen Charakter der iusta causa? VI. Fazit zu Paul. D. 41.1.31 pr B. Ulp. Epit. 19.7 und Gai. 2.20 C. Gai. D. 41.1.9.3 D. Die Antinomie Jul. D. 41.1.36 Ulp D. 12.1.18 pr I. Einführung und Sachverhaltsparaphrase II. Der erste Fall bei Julian III. Der zweite Fall bei Julian Lösung der Antinomie auf kausaler Ebene? 1. In maiore minus inest Darlehen trotz Dissens? 2. causa donandi ohne Schenkung? 3. Der consensus in corpore als Schlüssel zum Verständnis der Lösung Julians IV. Abschließende Beurteilung der Antinomie E. Justinian F. Resümee zu § 2 Formulierung einer Hypothese zur iusta causa traditionis § 3. Dogmengeschichtliche Entwicklung der causa-Lehre A. Die Glossatoren (ca. 11001250 n. Chr.) I. Der Causa-Begriff der Glossatoren und das Problem der condictio indebiti II. Die Lehre von der causa putativa III. Die causa solvendi bei den Glossatoren? IV. Anfänge der Idee einer dinglichen Einigung V. Der animus dominii transferendi VI. Zusammenfassung B. Die Kommentatoren (ca. 12501500 n. Chr.) I. causa remota causa proxima II. Die causa solvendi bei den Kommentatoren III. Zusammenfassung C. Der mos gallicus (ca. 15001700 n. Chr.) I. Franciscus Duarenus II. Hugo Donellus (15271591 n. Chr.) 1. Die zentrale Rolle des auf Übereignung gerichteten Willens 2. Die iusta causa als psychologische Grundlage des Übereignungswillens 3. Das Zusammentreffen beider Übereignungswillen: Die dingliche Einigung 4. Erfordernis eines kausalen Konsenses? 5. Zusammenfassung der Traditionslehre des Donellus III. Jacobus Cujacius (15221590 n. Chr.) IV. Zusammenfassung zum mos gallicus D. Die gemeinrechtliche Lehre vom titulus und modus adquirendi (ca. 15001830) I. Die germanischen Wurzeln der Lehre II. Erste Formulierungen Anfang des 16. Jh. n. Chr III. Aufschwung und Blüte der Lehre im Naturrecht IV. Exkurs: Hugo Grotius als Vater des Konsensualprinzips V. Auswirkungen auf die vernunftrechtlichen Kodifikationen VI. Niedergang mit Beginn des 19. Jh VII. Zusammenfassung E. Savigny: Der abstrakte dingliche Vertrag I. Rahmenbedingungen zur Zeit der Entstehung der Lehre II. Die Lehre vom abstrakten dinglichen Vertrag III. Übernahme der Lehre Savignys durch die Rechtswissenschaft IV. Schlussbemerkungen Zweiter Teil: solutio als iusta causa traditionis § 1. DIE SOLUTIO IN DEN QUELLEN A. solutio im engeren und im weiteren Sinne B. Zu den Ursprüngen der solutio mit einem Exkurs zum Konträraktsprinzip C. solutio in der Bedeutung traditio solvendi causa D. Zum Begriff der causa solvendi § 2. EIN ARGUMENTUM E CONTRARIO FÜR DIE CAUSA SOLVENDI ALS ÜBEREIGNUNGSKAUSA: DAS FEHLEN ÜBERZEUGENDER ALTERNATIVEN ZUR AUFLÖSUNG DES VERMEINTLICHEN PARADOXONS DER CONDICTIO INDEBITI A. Anwendung der condictio indebiti durch den Eigentümer? I. Argumente gegen eine obligationsbezogene Kausallehre II. condictio indebiti als condictio possessionis? B. condictio indebiti sine traditione I. condictio indebiti sine datione 1. Die datio als allgemeine Voraussetzung der klassischen condictio a. M. Tulli Ciceronis pro Q. Roscio Comoeda oratio b. Die Kategorie der obligatio re als Hinweis auf das datio-Erfordernis c. Das negotium contractum bei Julian als Beleg für das datio-Erfordernis aa. negotium contractum und Eigentumsübergang bb. condictio nach consumptio nummorum cc. condictio als allgemeine Bereicherungsklage auf prinzipieller Grundlage dd. Ergebnisse zu c. und 1 2. Schlussfolgerungen für die solutio indebiti a. condictio indebiti aufgrund consumptio nummorum b. condictio indebiti als Billigkeitsklage c. Fehlendes Identitätserfordernis zwischen geleistetem und eingeklagtem Gegenstand als Hinweis auf eine condictio indebiti sine datione? 3. Ergebnis zu I II. Condictio indebiti nach mancipatio und in iure cessio C. Zur traditio sine causa als Erklärung des Eigentumsübergangs vor der condictio indebiti I. Historisch-systematische Einordnung des Savigny-Dogmas II. Gegenüberstellung und Bewertung einzelner Quellenbefunde III. Über den Schluss von der deskriptiven auf die normative Kausalität IV. Die condictio sine causa als Argument für eine abstrakte traditio? 1. Einordnung der condictio sine causa in das kondiktionenrechtliche System 2. Zur übereignungsrechtlichen Aussagekraft der in D. 12 überlieferten Fälle 3. Fazit zu D. 12.7: causa nicht als Übereignungs-, sondern als Behaltensgrund 4. Exkurs: Zur Einordnung von Afr. D. 19.1.30 pr V. Ausnahme vom Kausalprinzip bei Geldzahlungen 1. Einführung in die Problematik 2. rem tradere pecuniam dare 3. Zahlung von in Miteigentum stehendem Geld 4. Zahlung an einen Minderjährigen 5. Preiszahlung beim nichtigen Kauf 6. Fazit zur Kausalbindung der Geldübereignung VI. Ergebnis zu C.: condictio indebiti aufgrund traditio sine causa? D. Zusammenfassung von § 2: causa solvendi und condictio indebiti § 3. EIN ARGUMENTUM A SIMILI FÜR DIE CAUSA SOLVENDI ALS ÜBEREIGNUNGSKAUSA: DIE IUSTA CAUSA IM BEREICH DER HONORARRECHTLICHEN ÜBEREIGNUNG UND IM ERSITZUNGSRECHT A. Die solutio als iusta causa des Honorar- und Ersitzungsrechts I. Die Begründung bonitarischen Eigentums durch traditio solvendi causa II. Die usucapio pro soluto 1. Ausdrückliche Belege für den Titel pro soluto 2. Weitere Anwendungsfälle der usucapio pro soluto 3. Abgrenzung des titulus pro soluto von der possessio pro suo B. Übertragbarkeit der Ergebnisse auf die traditio I. Zur Vergleichbarkeit von iusta causa usucapionis und traditionis im Allgemeinen 1. Die Schlüsselrolle des ius honorarium bei der Verknüpfung beider causae 2. Stellungnahme zu den Argumenten gegen eine Vergleichbarkeit a. Keine Entsprechungen zu originären Erwerbstiteln im Traditionsrecht b. Kein Katalog an iustae causae traditionis c. Unterschiedliche Interessenlage d. Das Fehlen der Putativtiteldiskussion bei der traditio aa. Zur Entstehung des Begriffs der causa putativa im Zusammenhang mit der solutio indebiti bb. Stellungnahme zum Putativtitelproblem bei der usucapio cc. Übertragbarkeit des Putativtitelproblems auf die traditio dd. Aussagekraft der Putativtitelproblematik hinsichlich des Verhältnisses zwischen causa traditionis und causa usucapionis e. Resümee zur allgemeinen Vergleichbarkeit zwischen causa traditionis und causa usu…