

Beschreibung
Art. 86 Abs. 2 EGV weckt die Erwartung, das Verhältnis von Staat und Markt, von unverfälschtem Wettbewerb und der Gewährleistung öffentlicher Dienstleistungen rechtlich zu regeln. Dabei zeigt sich, dass die bisherige Auslegung vielfach noch die Erbringung von ...