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Vor dem Hintergrund verstärkter Prüfungstätigkeit von Seiten der Finanzverwaltung ist das Buch optimal geeignet für Verbandsgeschäftsführer sowie für Rechtsanwälte und Steuerberater, die Berufs- und Wirtschaftsverbände betreuen.
Inhalte:
Beendigung des Verbandes durch Auflösung, Insolvenz, Entziehung der Rechtsfähigkeit.
Arbeitshilfen online:
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Autorentext
Dr. Olaf Lüke ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht. Sein Beratungschwerpunkt liegt im Bereich des Gesellschaftsrechts.
Zusammenfassung
Vor dem Hintergrund verstärkter Prüfungstätigkeit von Seiten der Finanzverwaltung ist das Buch optimal geeignet für Verbandsgeschäftsführer sowie für Rechtsanwälte und Steuerberater, die Berufs- und Wirtschaftsverbände betreuen.
Inhalte:
Beendigung des Verbandes durch Auflösung, Insolvenz, Entziehung der Rechtsfähigkeit. Arbeitshilfen online:
Leseprobe
1 Begriff des Berufsverbands
Eine einheitliche Definition des Berufsverbands" gibt es nicht. Gesellschaftspolitisch stellt ein Verband eine auf Dauer angelegte Vereinigung von natürlichen oder juristischen Personen mit dem Ziel dar, gemeinsame Interessen in organisierter Weise zu verfolgen bzw. zu vertreten. (Berufs-)Verbände zählen - wie auch gemeinnützige Organisationen - regelmäßig zu den Non-Profit-Organisationen. Im allgemeinen Sprachgebrauch finden sich Begriffe wie:
Berufsverbände sind Vereinigungen von natürlichen Personen oder Unternehmen, die allgemeine, aus der beruflichen oderunternehmerischen Tätigkeit erwachsende ideelle und wirtschaftliche Interessen des Berufsstands oder Wirtschaftszweigs
wahrnehmen."
Diese Definition ist von der Rechtsprechung zuletzt 2012 bestätigt worden. Gleichgültig ist, ob die Interessenwahrnehmung nur den Mitgliedern oder dem Berufsstand/ Wirtschaftszweig insgesamt zugutekommt. Des Weiteren ist es nicht notwendig, dass die Mitglieder aus derselben Branche stammen. Es reicht vielmehr aus, wenn allgemeine Interessen wirtschaftlicher Art wahrgenommen werden. Die Finanzverwaltung hat sich obige Definition in R 16 Abs.1 KStR 2004 zu Eigen gemacht. Auch der EuGH verwendet eine ähnliche Definition für Zwecke der Umsatzsteuer:
Eine Einrichtung, die Ziele de nature syndicale" verfolgt, bezeichnet eine Organisation, deren Hauptziel die Verteidigung der gemeinsamen Interessen ihrer Mitglieder - unabhängig davon, ob es sich dabei um Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Angehöriger freier Berufe oder Personen handelt, die eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit ausüben - und deren Vertretung gegenüber betroffenen Dritten einschließlich staatlicher Stellen ist."
Auch Zusammenschlüsse von Berufsverbänden, d. h. bspw. Bundes-, Landes-, Dach-, Spitzenverbände, internationale Verbände, sind ebenfalls Berufsverbände im Sinne des § 5 Abs. 1 Nr. 5 KStG.
Berufsverbände müssen die allgemeinen wirtschaftlichen Belange aller Angehörigen eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs wahrnehmen, nicht nur die besonderen wirtschaftlichen Interessen einzelner Angehöriger einer bestimmten Berufsgruppe oder eines Wirtschaftszweigs. Kein Berufsverband ist somit im Umkehrschluss eine Interessenvertretung, die nur die besonderen geschäftlichen Belange ihrer Mitglieder wahrnimmt - auch wenn sämtliche Mitglieder an einer derartigen Tätigkeit des Verbands interessiert sind9. Wahrgenommen werden müssen aber nicht sämtliche allgemeinen Belange eines Berufsstands oder Wirtschaftszweigs; es reicht aus, wenn zumindest ein einziges wirtschaftliches Interesse wahrgenommen wird (Ein-Thema-Verband").
Inhalt
Inhalt
Vorwort
Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
A Einführung
1 Begriff des Berufsverbands
2 Abgrenzung zu Berufsvertretungen
3 Aufgaben
4 Steuerliche Behandlung
B Gründung
1 Rechtsform
2 Zivilrechtliche Grundlagen
2.1 Abgrenzung rechtsfähiger/nichtrechtsfähiger Verein
2.2 Abgrenzung Idealverein/wirtschaftlicher Verein
2.3 Gründungsakt
2.4 Satzung
2.5 Vereinsordnung und Geschäftsordnung
2.6 Dachverband und Gesamtverein
3 Steuerliche Besonderheiten
3.1 Zweckrichtung des Verbands
3.2 Wechsel in die und aus der Steuerbefreiung
C Organisation des Verbands
1 Mitgliedschaft
1.1 Erwerb der Mitgliedschaft
1.2 Rechte der Mitglieder
1.3 Pflichten der Mitglieder
1.4 Beendigung der Mitgliedschaft
2 Organe
2.1 Mitgliederversammlung
2.2 Vorstand
2.3 Sonstige Organe
3 Haftung
3.1 Haftung des Verbands
3.2 Persönliche Haftung von Organmitgliedern
3.3 Haftung der Vereinsmitglieder
D Besteuerung der Verbandstätigkeit
1 Allgemeines
2 Steuersubjekt
2.1 Hauptverein
2.2 Regionale Untergliederungen
2.3 Tochtergesellschaften
3 (Ertrag-)Steuerliche Sphären des Verbands - ein Überblick
3.1 Ideeller Bereich
3.2 Vermögensverwaltung
3.3 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
4 Umsatzsteuer
4.1 Berufsverband als Unternehmer
4.2 Umsatzsteuerbare Leistungen
4.3 Umsatzsteuerpflicht bzw. -befreiung
4.4 Bemessungsgrundlage sowie Berechnung
4.5 Vorsteuerabzug
4.6 Kleinunternehmer
4.7 Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
5 ABC der steuerlichen Einordnung ausgewählter Bereiche
5.1 Aus- und Fortbildung
5.2 Bürogemeinschaft von Berufsverbänden
5.3 Geschäftsstelle
5.4 Lobbytätigkeiten
5.5 Mitgliedsbeiträge
5.6 Nutzung von Kapitalvermögen
5.7 Personal-/Sachmittelgestellung
5.8 Rechtsschutz/-beratung
5.9 Sponsoring
5.10 (Sonder-) Umlagen
5.11 Verbandsgremien
5.12 Verbandszeitschrift
5.13 Vermietung und Verpachtung
5.14 Zuschüsse
5.15 Sonstige Betätigungen
6 Sonderregelung für Parteispenden
7 Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen
7.1 Ideeller Bereich/Vermögensverwaltung
7.2 Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb
7.3 Zuordnung von Einnahmen/Ausgaben
8 Fiktive Ausschüttung in den ideellen Bereich - Kapitalertragsteuer
8.1 Persönlicher Anwendungsbereich
8.2 Umfang der Kapitaleinkünfte
8.3 Entstehung und Durchführung der Besteuerung
9 Steuerveranlagung
E Exkurs: Abgrenzung zu gemeinnützigen Vereinen
F Rechnungslegung
1 Gesetzliche Vorgaben
1.1 Vereinsrecht
1.2 Handelsrecht
1.3 Steuerrecht
2 Zwecke der Rechnungslegung
3 Form und Inhalt der Rechnungslegung
3.1 Einnahmen-/Ausgabenrechnung mit Vermögensrechnung
3.2 Jahresabschluss
4 Offenlegung
G Satzungsänderung und Änderungen in der Verbandsstruktur
1 Satzungsänderung
1.1 Zuständigkeit
1.2 Beschlussfassung
…