

Beschreibung
Folgeverträge sind Verträge, die von Kartellmitgliedern in Durchführung einer Kartellabsprache mit der Marktgegenseite (z.B. Kunden) abgeschlossen werden. Gewisse Kartellabsprachen sind nach Art. 5 KG unzulässig und zivilrechtlich nichtig. Doch wie verhält es ...