

Beschreibung
Bei der Finanzierung durch Mehrere treten bei krisengeneigten Kreditnehmern zahlreiche Probleme im Zusammenhang mit dem Recht der Gesellschafterdarlehen, insbesondere § 39 Abs. 1 Nr. 5 InsO auf. Um ein Nachrang- und Anfechtungsrisiko in der Insolvenz der darle...