

Beschreibung
Art. 677 ZGB umschreibt Fahrnisbauten als «Hütten, Buden, Baracken u. dgl.», die «ohne Absicht bleibender Verbindung auf fremden Boden aufgerichtet sind». Das Grundeigentum und das Eigentum an der Baute fallen hier auseinander, das sachenrechtliche Akzessionsp...