

Beschreibung
Der immaterielle Schadensersatzanspruch nach Art. 82 Abs. 1 DSGVO ist der entscheidende Hebel zur privatrechtlichen Durchsetzung des Datenschutzrechts. Wann ein immaterieller Schaden dem Grunde nach vorliegt und in welcher Höhe der Schädiger Schadensersatz zu ...