

Beschreibung
Grundsätzlich kann sich nur eine geschädigte Person als Privatklägerin an einem Strafverfahren beteiligen und dort «zivilrechtliche Ansprüche aus der Straftat [] adhäsionsweise [] geltend machen» (Art. 122 Abs. 1 StPO). Kommt es jedoch zu einer primär in Art. ...