

Beschreibung
Die Sonderstellung der kirchlichen Stiftung, welche sie durch die mögliche Teilhabe an den Rechten der Kirche aus Art. 140 GG i. V. m. Art. 137, 138 WRV erhält, hat weitreichende rechtliche Konsequenzen, so z.B. hinsichtlich der Aufsicht und beim Arbeitsrecht....