

Beschreibung
Durch Art. 1 GrChr wird der Verfolgungsbegriff der QRL durch die Menschenwürde konkretisiert. Maßgeblich sind dabei Eingriffe in den funktionalen Menschenwürdekernbereich eines Menschenrechts. Für die Religionsfreiheit bedeutet das einen stärkeren Schutz vor E...