

Beschreibung
Mit Art. 102 Abs. 2 EGInsO ist ebenso wie mit Art. 4 Abs. 2 m in Verbindung mit Art. 13 der Europäischen Insolvenzrechtsverordnung für Insolvenzanfechtungen bei grenzüberschreitenden Sachverhalten eine sogenannte Kumulationslösung normiert worden, wonach die I...