

Beschreibung
Das allgemeine Leistungsstörungsrecht war schon immer äußerst klausurrelevant. Dies hat sich durch die Schuldrechtsreform in erheblichem Maße verstärkt, zumal das Besondere Schuldrecht häufig Verweisungen auf die § 280 ff. BGB vornimmt (§§ 437, 634 BGB). Entsp...