

Beschreibung
Durch 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB wurde erstmals im deutschen Recht der Stetigkeitsgrundsatz im Sinne der Beibehaltung der Bewertungsmethoden kodifiziert; vorher galt nur das für das Bilanzrecht im engeren Sinne bedeutungslose Prinzip der Publizität von Stetigkeitsun...