

Beschreibung
Beim Tatbestandsmerkmal der Widerrechtlichkeit in Art. 41 Abs. 1 OR handelt es sich um eine Generalklausel. Zu deren Ausfüllung hat das BGer eine Richterrechtsnorm gesetzt, die bestimmt, dass reine Vermögensschäden unbesehen des Einzelfalls im Grundsatz nicht ...