

Beschreibung
Die Unterwerfungserklärung ist in § 794 Abs. 1 Nr. 5 ZPO normiert. Nach herrschender Meinung handelt es sich um eine prozessuale Erklärung. Diese einhellige Erkenntnis wirft Fragen auf, denn die Unterwerfungserklärung wird nicht in einem gerichtlichen Verfahre...