

Beschreibung
Werden Straftaten zeitlich gestreckt über eine Verurteilung hinaus begangen, soll der Verurteilung der herrschenden Meinung zufolge eine Zäsurwirkung zukommen. Die Zäsurwirkung soll bewirken, dass nach der Verurteilung eine neue Tat vorliegt, die einer Bestraf...