

Beschreibung
Wird den Aktionären eines börsennotierten Unternehmens ein öffentliches Angebot zum Ankauf ihrer Wertpapiere gemacht, haben Vorstand und Aufsichtsrat der Zielgesellschaft gemäß § 27 des zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Wertpapiererwerbs- und Übernahmeges...