

Beschreibung
Die (endgültige) Aufgabe der Interessentheorie durch den BGH führt den Bankrott (§ 283 StGB) zurück in den Fokus der Rechtwirklichkeit. Gleichwohl haben dessen rechtliche Grundlagen wie die Dogmatik strafrechtlicher Organ- und Vertreterverantwortung (§ 14 StGB...