

Beschreibung
Der Verfasser untersucht die Schutzgesetzeigenschaft des 323c Abs. 1 StGB als Prototyp echter Unterlassungsdelikte. Er lehnt sie - entgegen BGHZ 197, 225 - aufgrund der Reichweite der daraus folgenden Haftung und der fehlenden Vereinbarkeit mit der Haftung fü...