

Beschreibung
Das Schweizer Recht kannte bis zum Inkrafttreten des Kollektivanlagengesetzes(KAG) am 1. Januar 2007 kein auf illiquide alternative Anlagen zugeschnittenesAnlagevehikel. Für entsprechende Anlagen bedienten sich Schweizer Promotorendeshalb regelmässig Vehikel m...