

Beschreibung
§ 1489a des liechtensteinischen ABGB regelt die Verjährung von Entschädigungsklagen im Zusammenhang mit der Besorgung von Finanzdienstleistungsgeschäften eines von der FMA bewilligten Finanzintermediärs. Gerade auf dem Finanzplatz Liechtenstein ist diese Norm ...