

Beschreibung
§ 354 Abs. 1 StPO gehört zu einer wachsenden Zahl von Normen, deren tatsächlicher Anwendungsbereich sich nur noch durch einen Blick in die Kommentarliteratur zumindest annäherungsweise erschließen läßt. Um Maßstäbe für die Einordnung und Bewertung des bislang ...