

Beschreibung
»Beim eingetragenen nichtwirtschaftlichen Verein im Sinne des § 21 BGB (Idealverein) gibt es keine nennenswerten Haftungsrisiken!« So lautet eine in der Vereins- und Verbandspraxis weitverbreitete Auffassung. Ob diese zutreffend ist, bedarf aus mehreren Gründe...