

Beschreibung
Bei den Illyrern, Vorfahren der Albaner, die in vorhistorischer Zeit auf dem Balkan lebten, waren Sitten und Gebräuche die Hauptquelle des Rechts. Diese Regeln, die in einer früheren Entwicklungsphase der Gesellschaft geschaffen und mündlich von Generation zu ...Bei den Illyrern, Vorfahren der Albaner, die in vorhistorischer Zeit auf dem Balkan lebten, waren Sitten und Gebräuche die Hauptquelle des Rechts. Diese Regeln, die in einer früheren Entwicklungsphase der Gesellschaft geschaffen und mündlich von Generation zu Generation übermittelt wurden, wurden in den nicht-schriftlichen juristischen Quellen, dem Gewohnheitsrecht (bei den Albanern Kanun) aufgegriffen. Sie wurden faktisch angewandt (lat. Consuetudo), sowohl aufgrund ihrer Annahme durch alle als auch im Sinne der Überzeugung der juristischen Notwendigkeit ihrer Umsetzung (lat. Opinio necessitatis oder opinio juris). Bei den Albanern wurden viele regionale Kanunen angewandt, aber vor allem der Kanun des Lek Dukagjini, der als der bekannteste und am meisten beachtete Kanun angesehen wird und im Mittelpunkt dieser Untersuchung steht.
Autorentext
Islam Qerimi, LL.M (Magister der Rechte), wurde 1967 in Dumnice e Poshtme (Kosova) geboren. Sein Diplomstudium der Rechtswissenschaften hat er an der Universität von Prishtina und sein Magisterstudium der Rechtswissenschaften an der Ruhr-Universität Bochum erfolgreich abgeschlossen. Fasziniert von dem albanischen Gewohnheitsrecht und den Kanunen hielt sich der Autor mehrmals in Albanien auf, um die Besonderheiten des Gewohnheitsrechts kennenzulernen. Seine Tätigkeit bei verschiedenen kosovarischen Universitäten motivierte ihn dazu, sich der Thematik des vorliegenden Buches zu widmen.
Leseprobe
Textprobe:Kapitel III.1. Der Kanun des Lekë Dukagjini - kontinuierliche Anwendung:Professor Pupovci zufolge enthält der Kanun von Lekë Dukagjini Bräuche, die den Inhalt von Manismus, Animismus und Totemismus haben.Einer der hervorstechenden Forscher, die sich mit dem Kanun beschäftigt haben, Dr. Ludwig v. Thallóczy, der auf der Grundlage seiner Forschungen, die er bezüglich des Alters des Kanun vorgenommen hat, gelangt zu der Schlussfolgerung, dass der Kanun von Lekë Dukagjini, schon allein aufgrund seines Inhalts selbst und seiner Herkunft bereits in der Zeit des Heidentums und nicht erst in der Zeit des Katholizismus existiert haben muss. Der japanische Arzt und Anthropologe Yamamoto sah Ähnlichkeiten zwischen diesem Kanun und dem altertümlichen japanischen Gewohnheitsrecht und dem Recht aus der Zeit Homers.M. E. Durham hat sich ebenfalls mit den Kanunen und den Gewohnheitsregeln beschäftigt und ist für ihren Beitrag, den sie zu Beginn des XX. Jahrhunderts für die Albaner und Albanien geleistet hat, zur "Königin der Bergbewohner" gekürt worden. Durham, die mit eigenen Augen sah, wie die Bergbewohner des nördlichen Teils Albaniens und des Kosovo die Normen des Kanun anwandten und mit unbeschreiblicher Entschlossenheit diese respektierten und die Wirkungskraft dessen bei ihnen erlebte, hat über Lekë selbst gesagt, "dass er eine "imponierende Persönlichkeit" gewesen sein muss, die die Möglichkeit gehabt hat, in diesem Gebiet, in denen eine Bevölkerung katholischen Glaubens lebte, noch berühmter als die Bibel zu werden."Über das Alter des Kanun des Lekë Dukagjini hingegen führte sie an, dass es sich dabei um den ältesten Code handele, der in Europa jemals bestand.Der Kanun des Lekë Dukagjini ist über Generationen hinweg mündlich übermittelt worden. Dies geschah vor allem durch ausgeübte Gerichtspraxis oder durch das Kreieren von abstrahierenden Sprichwörtern, die dann fallbezogen ausgelegt wurden.Nach der Eroberung Illyriens durch Rom im Jahre 168 v. Chr. wurde die Provinz Illyricum im Römischen Reich (Imperium Romanum) integriert, die das römische Recht (Lex Romana) anwendete, während die im Hochland lebenden Menschen auf Basis des traditionellen Rechts selbstverwalten durften. Unter den vielen illyrischen Stämmen, denen das Recht auf innere Selbstverwaltung von Rom anerkannt wurde, wird auch der Stamm der Albanoi erwähnt.Es ist wichtig zu erwähnen, dass bei der Teilung Roms im Jahr 395 n. Chr. die albanischen Gebiete unter den östlichen Teil (Praefectura praetoris per Illyricum) des Römischen Reiches fielen und, dass das albanische Gewohnhetsrecht auch in dieser Zeit parallel zum byzantinischen Recht im Allgemeinen weiterhin angewendet wurde.In den Jahren 547-548 n.Chr. eroberten die Slawen das Gebiet des heutigen Kosovo (altes Dardanien) und drangen dann nach Durrës im heutigen Albanien vor. Historikern zufolge haben die Albaner auch in dieser Zeit die alte illyrische Sprache, Bräuche und Kultur bewahrt.Im Jahre 850 n.Chr. übernahmen die Bulgaren die Kontrolle über das Kosovo. Kosovo blieb bis 1014/-18, bis König Samuel starb und das Reich zerfiel, unter bulgarischer Herrschaft. Von der Gründung des bulgarischen Staates im Jahr 681 n. Chr. bis zur Eroberung durch die Osmanen im Jahr 1396 wandten die Bulgaren das Gewohnheitsrecht als Hauptrechtsquelle an. Es ist wichtig anzumerken, dass sowohl das bulgarische Gewohnheitsrecht als auch das albanische Gewohnheitsrecht als aus der vorchristlichen Zeit stammend angesehen werden, daher ist die Wahrscheinlichkeit der Anwendung und Verflechtung von Rechtsnormen dieser ungeschriebenen Normen einflussreich.In der Zeit von Arberia, um die Jahre 1043 - 1081, erschienen die Arbanoi, Arbanas, Arvanitis, Arvanites und Arberiansals Stämme, die die Illyrer beerbten. In den Städten wurde das "venezianische" Recht (insbesondere die Statuten der Städte) als Staatsrecht angewandt, während in den Bergen aufgrund des Fehlens dieses Rechts bei kriminellen Handlungen, das besagte Staatsrec