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Mit diesem Buch haben Sie bereits unter dem Jahr die Auswirkungen von Buchungen auf den Jahresabschluss im Blick. Schwierige Sachverhalte werden leicht verständlich erklärt. Mit nützlichen Arbeitshilfen online.
Bei den laufenden Buchungen ist es wichtig, auch die Auswirkungen auf Jahresabschluss und Bilanz im Blick zu haben. Anhand zahlreicher Beispiele erklärt das Buch Schritt für Schritt, wie Sie bereits unterjährig mit Blick auf den Jahresabschluss buchen und, falls nötig, umbuchen. Denn Fehler in der Bilanz oder in der Einnahmen-Überschussrechnung können negative steuerliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Inklusive eBook! Inhalte: Buchungen mit bildlichen Darstellungen zeigen die konkreten Auswirkungen auf Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz. Typische Fehlbuchungen und Möglichkeiten von Umbuchungen. Neu in der 9. Auflage: Änderungen durch das MikroBilG und E-Bilanz, Neues zu Bewertung in Handelsrecht und Steuerrecht, Geschäfte mit dem Ausland und Gelangensbestätigung, mit Hinweisen auf die Reisekostenreform 2014. Arbeitshilfen online: ABC der Rückstellungen und Betriebsvorrichtungen Reisekostenpauschalen Umsatzsteuerformulare AfATabelle Übungsaufgaben mit Lösungen
Autorentext
Iris Thomsen ist Betriebswirtin mit jahrelanger Erfahrung in Steuerberaterkanzleien und Industriebetrieben. Seit mehreren Jahren ist sie Referentin für Buchführung und Steuerrecht sowie Fachautorin zahlreicher Publikationen der Haufe Mediengruppe.
Leseprobe
11.1.2 Abzinsung von Verbindlichkeiten, Rückstellungen Handelsbilanz In der neuen Handelsbilanz sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen, und zwar zum durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre. Dieser Zinssatz wird regelmäßig von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Diesen Zinssatz können Sie aus einer Tabelle ablesen unter www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen.php. Wählen Sie links den Bilanzstichtag und oben die Laufzeit der Rückstellung. Zum 30.11.2011 beträgt der Zinssatz für eine Laufzeit von fünf Jahren 4,37 %. Zusätzlich sind die Erträge aus der Abzinsung und die Aufwendungen aus der Aufzinsung im Rückstellungsspiegel zu erfassen, d. h. die Tabelle erhält zwei zusätzliche Spalten, 253 HGB. Verbindlichkeiten werden in der Handelsbilanz weiterhin mit dem Nennwert ausgewiesen. Steuerbilanz Nicht verzinste Verbindlichkeiten (außer erhaltene Anzahlungen) und Rückstellungen, die länger als zwölf Monate bestehen, müssen laut Steuerrecht mit 5,5 % abgezinst werden, 6 (1) Nr.3 EStG. Bei der Laufzeit von Rückstellungen macht das steuerrecht Unterschiede. Handelt es sich um Geldleistungen endet die Laufzeit bei der endgültigen Erfüllung. Bei Sachleistungen endet die Laufzeit sowie Sie mit der Erfüllung beginnen. Hier geht es also um langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die fest vereinbart wurden, wie Abbruchverpflichtung im Pachtvertrag, Abfindungen, zinslose Darlehen. Mithilfe einer Abzinsungstabelle ist der Barwert zu ermitteln. Für Pensionsrückstellungen sind finanzmathematische Gutachten erforderlich, die in der Regel von Versicherungen erstellt werden.
Inhalt
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
So arbeiten Sie mit dem Buch
Von der Buchführung bis zum Jahresabschluss
Wie kommen Unternehmer/-innen an die Gewinne des Unternehmens? Umsatzsteuerpflicht - ja oder nein?
Die Abrechnung mit dem Finanzamt Das Anlagevermögen
Verkauf Anlagevermögen Das Umlaufvermögen
Flüssige Mittel Rechnungsabgrenzungsposten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten Gewinn- und Verlust-Rechnung Betriebseinnahmen
Sonstige Steuern Kapital
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften Sonderposten mit Rücklageanteil
Investitionsabzugsbetrag Rückstellungen
Rückstellungsspiegel Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer laufendes Jahr Latente Steuern
Latente Steuern erfassen Bilanzen einreichen und veröffentlichen