Geben Sie Ihre E-Mail-Adresse oder Handynummer ein und Sie erhalten einen direkten Link, um die kostenlose Reader-App herunterzuladen.
Die Ex Libris-Reader-App ist für iOS und Android erhältlich. Weitere Informationen zu unseren Apps finden Sie hier.
Durch das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) wurde zum 01.01.2002 erstmals in Deutschland eine verbindliche Regelung für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren eingeführt. Im Rahmen dieser Regelung nimmt die 30-prozentige Kontrollschwelle des 29 Abs. 2 WpÜG eine wichtige Stellung ein. In die Berechnung dieser Kontrollschwelle gehen neben Stimmrechten aus Aktien, die dem Bieter selbst gehören, in besonderen Fällen auch Stimmrechte aus Aktien ein, die von einem Dritten gehalten werden. Voraussetzung für die Zurechnung dieser Stimmrechte ist, dass der Bieter die Möglichkeit hat, auf die Stimmrechtausübung des Dritten Einfluss zu nehmen. 30 WpÜG beinhaltet sieben unterschiedliche Zurechnungstatbestände. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtlichen Voraussetzungen, Anwendungsprobleme und Auswirkungen der einzelnen Zurechnungstatbestände zu untersuchen.
Autorentext
Der Autor: Holger Pittroff, geboren 1973 in Kulmbach, studierte Rechtswissenschaften mit wirtschaftswissenschaftlicher Zusatzausbildung an der Universität Bayreuth. Nach dem Ersten Staatsexamen im Jahre 1997 und dem Zweiten Staatsexamen im Jahre 2000 absolvierte der Autor im Studienjahr 2000/2001 ein LL.M.-Studium an der University of Illinois in Urbana-Champaign. Im Jahre 2002 erwarb er den Titel Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth). Er ist seit 2001 als Rechtsanwalt zugelassen und seit 2003 in einer internationalen Wirtschaftskanzlei tätig. Promotion 2003.
Durch das Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) wurde zum 01.01.2002 erstmals in Deutschland eine verbindliche Regelung für öffentliche Angebote zum Erwerb von Wertpapieren eingeführt. Im Rahmen dieser Regelung nimmt die 30-prozentige Kontrollschwelle des § 29 Abs. 2 WpÜG eine wichtige Stellung ein. In die Berechnung dieser Kontrollschwelle gehen neben Stimmrechten aus Aktien, die dem Bieter selbst gehören, in besonderen Fällen auch Stimmrechte aus Aktien ein, die von einem Dritten gehalten werden. Voraussetzung für die Zurechnung dieser Stimmrechte ist, dass der Bieter die Möglichkeit hat, auf die Stimmrechtausübung des Dritten Einfluss zu nehmen. § 30 WpÜG beinhaltet sieben unterschiedliche Zurechnungstatbestände. Ziel dieser Arbeit ist es, die rechtlichen Voraussetzungen, Anwendungsprobleme und Auswirkungen der einzelnen Zurechnungstatbestände zu untersuchen.
Aus dem Inhalt: Übernahmerecht in Deutschland und Europa - Der Begriff der Kontrolle gemäß § 29 Abs. 2 WpÜG - Die Bedeutung und Auslegung des § 30 WpÜG - Die einzelnen Zurechnungstatbestände des § 30 WpÜG - Sonstige Probleme im Zusammenhang mit Stimmrechtszurechnungen - Die Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 WpHG.
Titel: | Die Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 30 WpÜG |
Untertitel: | Dissertationsschrift |
Autor: | |
EAN: | 9783631514177 |
ISBN: | 978-3-631-51417-7 |
Format: | Kartonierter Einband |
Herausgeber: | Lang, Peter GmbH |
Genre: | Allgemeines & Lexika |
Anzahl Seiten: | 400 |
Gewicht: | 532g |
Größe: | H211mm x B146mm x T25mm |
Jahr: | 2003 |
Auflage: | Neuausg. |
Sie haben bereits bei einem früheren Besuch Artikel in Ihren Warenkorb gelegt. Ihr Warenkorb wurde nun mit diesen Artikeln ergänzt. |