

Beschreibung
Das spanische und das deutsche Recht kennen Sicherheiten, die ein Bauträger zugunsten des Erwerbers von Wohneigentum stellen muss. So hat der spanische Gesetzgeber in Art. 19 Ley de Ordenación de la Edificación vom 05.11.1999 eine Pflichtversicherung eingeführ...