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Beschreibung
Zum Werk Die Höfeordnung verhindert die Zersplitterung landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen der Erbfolge. Der Hof soll geschlossen auf einen Erben übergehen, der grundsätzlich in der Lage sein muss, den Hof zu bewirtschaften. Die übrigen, nicht zur Hoferbfo...