

Beschreibung
Das BGB verteilt die Normenbereiche des Vertragsrechts auf den Allgemeinen Teil ( 116ff., 145ff.), und zwar im Hinblick auf die Ableitung des Vertrages aus dem zweiseitigen Rechtsgeschäft, ferner auf die allgemeinen Bestimmungen des Rechts der Schuldverhältnis...