

Beschreibung
§ 95b SGB V, der am 1. Januar 1993 in Kraft trat und seitdem unverändert gilt, verbietet den kollektiven Verzicht auf die vertragsärztliche Zulassung und knüpft an einen Verstoß erhebliche Sanktionen. Nach einer Erörterung der Voraussetzungen für ein abgestimm...