

Beschreibung
Die scheinbar marginale Vorschrift des § 273 Abs. 3 StPO hat über lange Zeit ein Schattendasein im Strafprozess geführt. Insbesondere infolge der jüngeren Rechtsprechung des BGH, wonach ein revisibler Gesetzesverstoß vorliegt, wenn sich das Tatgericht mit eine...