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Das Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts behandelt in 16 Kapiteln zusammengefasst in fünf Überkapitel (1. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung, 2. Präimplantationsdiagnostik, 3. Entnahme und Spende von Samen und Eizellen, 4. Kostentragung und 5. Umgang mit entnommenen Zellen) alle wesentlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz der Methoden medizinisch unterstützter Fortpflanzung und der Präimplantationsdiagnostik stellen können: Unter welchen Voraussetzungen dürfen bestimmte Methoden medizinisch unterstützter Fortpflanzung angewandt werden, zB bei in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebenden Frauen? Wann ist es zulässig, Samen oder Eizellen Dritter zu verwenden? Wann darf Präimplantationsdiagnostik eingesetzt werden? Was ist eine schwere Erbkrankheit? Welche Kompetenzen müssen die behandelnden Ärztinnen aufweisen, welche Erfordernisse die Einrichtung, die solche Methoden anwenden will? Welches Verfahren ist jeweils einzuhalten (Stichwort: Aufklärung und Dokumentation)? Welche Rechte haben die auf diesem Weg gezeugten Kinder? Wann dürfen sie Auskünfte über ihren genetischen Elternteil erhalten? Können sie verlangen, dass sie ihn kennenlernen dürfen? Was passiert mit übrig gebliebenen Samen, Eizellen oder Embryonen? Können Letztere adoptiert werden? Wer trägt die Kosten und in welcher Höhe? Und schließlich: Wie ist generell umzugehen, mit bereits entnommenen Zellen. Das vorliegende Werk will ein zuverlässiger Begleiter bei Beantwortung dieser Fragen sein. Dabei kommen neben den federführenden Legistinnen und Legisten aus BMG und BMJ und anderen juristischen Expertinnen auch namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Reproduktionsmedizin, der Genetik, der Mikrobiologie und der psychosozialen Kinderwunschberatung zu Wort. Die Kapitel stehen nicht lose nebeneinander, sondern es finden sich zahlreiche Querbezüge und Verweise. Umfangreiche Stichwort- und Inhaltsverzeichnisse werden die Suche zusätzlich erleichtern und das umfangreiche Literaturverzeichnis mag ein Beleg für die sorgfältige wissenschaftliche Herangehensweise aller Beteiligten sein. Am Schluss findet sich ein umfangreicher Anhang mit den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Formularen und wegweisenden gerichtlichen Entscheidungen.
Alle Fragen zum neuen Fortpflanzungsmedizinrecht
Das Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts behandelt in 16 Kapiteln zusammengefasst in fünf Überkapitel (1. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung, 2. Präimplantationsdiagnostik, 3. Entnahme und Spende von Samen und Eizellen, 4. Kostentragung und 5. Umgang mit entnommenen Zellen) alle wesentlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz der Methoden medizinisch unterstützter Fortpflanzung und der Präimplantationsdiagnostik stellen können:
Unter welchen Voraussetzungen dürfen bestimmte Methoden medizinisch unterstützter Fortpflanzung angewandt werden, zB bei in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebenden Frauen? Wann ist es zulässig, Samen oder Eizellen Dritter zu verwenden? Wann darf Präimplantationsdiagnostik eingesetzt werden? Was ist eine schwere Erbkrankheit? Welche Kompetenzen müssen die behandelnden Ärztinnen aufweisen, welche Erfordernisse die Einrichtung, die solche Methoden anwenden will? Welches Verfahren ist jeweils einzuhalten (Stichwort: Aufklärung und Dokumentation)? Welche Rechte haben die auf diesem Weg gezeugten Kinder? Wann dürfen sie Auskünfte über ihren genetischen Elternteil erhalten? Können sie verlangen, dass sie ihn kennenlernen dürfen? Was passiert mit übrig gebliebenen Samen, Eizellen oder Embryonen? Können Letztere adoptiert werden? Wer trägt die Kosten und in welcher Höhe? Und schließlich: Wie ist generell umzugehen, mit bereits entnommenen Zellen.
Das vorliegende Werk will ein zuverlässiger Begleiter bei Beantwortung dieser Fragen sein. Dabei kommen neben den federführenden Legistinnen und Legisten aus BMG und BMJ und anderen juristischen Expertinnen auch namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Reproduktionsmedizin, der Genetik, der Mikrobiologie und der psychosozialen Kinderwunschberatung zu Wort. Die Kapitel stehen nicht lose nebeneinander, sondern es finden sich zahlreiche Querbezüge und Verweise. Umfangreiche Stichwort- und Inhaltsverzeichnisse werden die Suche zusätzlich erleichtern und das umfangreiche Literaturverzeichnis mag ein Beleg für die sorgfältige wissenschaftliche Herangehensweise aller Beteiligten sein. Am Schluss findet sich ein umfangreicher Anhang mit den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Formularen und wegweisenden gerichtlichen Entscheidungen.
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Autorentext
LStA Dr. Peter Barth, Leitender Staatsanwalt im BMJ, Leiter der Abteilung für Familien-, Personen- und Erbrecht; vormals Richter in Familienrechtssachen; Schriftleiter der iFamZ.Mag. Martina Erlebach ist Richterin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen Wien, dienstzugeteilt der Legislativabteilung für Personen-, Familien- und Erbrecht im BMJ.
Zusammenfassung
Alle Fragen zum neuen Fortpflanzungsmedizinrecht Das Handbuch des neuen Fortpflanzungsmedizinrechts behandelt in 16 Kapiteln zusammengefasst in fünf Überkapitel (1. Medizinisch unterstützte Fortpflanzung, 2. Präimplantationsdiagnostik, 3. Entnahme und Spende von Samen und Eizellen, 4. Kostentragung und 5. Umgang mit entnommenen Zellen) alle wesentlichen Fragen, die sich im Zusammenhang mit dem Einsatz der Methoden medizinisch unterstützter Fortpflanzung und der Präimplantationsdiagnostik stellen können: Unter welchen Voraussetzungen dürfen bestimmte Methoden medizinisch unterstützter Fortpflanzung angewandt werden, zB bei in gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaft lebenden Frauen? Wann ist es zulässig, Samen oder Eizellen Dritter zu verwenden? Wann darf Präimplantationsdiagnostik eingesetzt werden? Was ist eine schwere Erbkrankheit? Welche Kompetenzen müssen die behandelnden Ärztinnen aufweisen, welche Erfordernisse die Einrichtung, die solche Methoden anwenden will? Welches Verfahren ist jeweils einzuhalten (Stichwort: Aufklärung und Dokumentation)? Welche Rechte haben die auf diesem Weg gezeugten Kinder? Wann dürfen sie Auskünfte über ihren genetischen Elternteil erhalten? Können sie verlangen, dass sie ihn kennenlernen dürfen? Was passiert mit übrig gebliebenen Samen, Eizellen oder Embryonen? Können Letztere adoptiert werden? Wer trägt die Kosten und in welcher Höhe? Und schließlich: Wie ist generell umzugehen, mit bereits entnommenen Zellen. Das vorliegende Werk will ein zuverlässiger Begleiter bei Beantwortung dieser Fragen sein. Dabei kommen neben den federführenden Legistinnen und Legisten aus BMG und BMJ und anderen juristischen Expertinnen auch namhafte Vertreterinnen und Vertreter der Reproduktionsmedizin, der Genetik, der Mikrobiologie und der psychosozialen Kinderwunschberatung zu Wort. Die Kapitel stehen nicht lose nebeneinander, sondern es finden sich zahlreiche Querbezüge und Verweise. Umfangreiche Stichwort- und Inhaltsverzeichnisse werden die Suche zusätzlich erleichtern und das umfangreiche Literaturverzeichnis mag ein Beleg für die sorgfältige wissenschaftliche Herangehensweise aller Beteiligten sein. Am Schluss findet sich ein umfangreicher Anhang mit den einschlägigen Gesetzen, Verordnungen, Formularen und wegweisenden gerichtlichen Entscheidungen.
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