

Beschreibung
Den Geschädigten trifft die Obliegenheit, einen drohenden Verdienstausfallschaden abzuwehren. Unterläßt er unzumutbare Anstrengungen, so hat er keine Nachteile für seinen Schadensersatzanspruch zu befürchten. Unter Umständen verhindert der Geschädigte den Eint...