

Beschreibung
Seit Jahren wird in Deutschland und den USA mit großer Intensität darüber diskutiert, ob die sogenannte Rettungsfolter zur Erlangung von Informationen, die das Leben von Menschen retten können, strafrechtlich gerechtfertigt werden kann. Während die Rettungsfol...Seit Jahren wird in Deutschland und den USA mit großer Intensität darüber diskutiert, ob die sogenannte Rettungsfolter zur Erlangung von Informationen, die das Leben von Menschen retten können, strafrechtlich gerechtfertigt werden kann. Während die Rettungsfolter nach h.M. in der deutschen Rechtsordnung nicht gerechtfertigt werden kann, ist die Frage in den USA derzeit noch nicht abschließend geklärt. Der Autor zeigt in seinem zusammenfassenden Vergleich, dass zwei wesentliche Unterschiede in der deutschen und der US-amerikanischen Rechtsordnung die rechtliche Bewertung der Rettungsfolter beeinflussen.
Seit Jahren wird in Deutschland mit großer Intensität darüber diskutiert, ob die sogenannte Rettungsfolter zur Erlangung von Informationen, die das Leben eines Entführungsopfers oder sogar einer Vielzahl von Menschen retten können, strafrechtlich gerechtfertigt werden kann. Jenseits des Atlantischen Ozeans in der US-amerikanischen Literatur ist diese Form der Folter schon seit Langem bekannt. Anhand eines Gedankenexperiments, nämlich der »ticking time bomb-Hypothese«, wird heute auch in den USA eine heftige Debatte geführt. Das Ergebnis der Diskussion fällt in den beiden Ländern ganz unterschiedlich aus. Während die Rettungsfolter nach h.M. in der deutschen Rechtsordnung nicht gerechtfertigt werden kann, ist die Frage in den USA derzeit noch nicht abschließend geklärt. Der Autor zeigt in seinem zusammenfassenden Vergleich, dass zwei wesentliche Unterschiede in der deutschen und der US-amerikanischen Rechtsordnung die rechtliche Bewertung der Rettungsfolter beeinflussen. Der eine Unterschied betrifft die Menschenwürde, der andere das Völkerrecht. Diese Unterschiede kommen vor allem im Verfassungsrecht zum Vorschein, strahlen aber auch auf die gesamte Rechtsordnung der beiden Länder aus.
Autorentext
Gang Wang wurde in Hunan, VR China, geboren. Von 1999 bis 2006 studierte er Jura mit Schwerpunkt Strafrecht an der Tsinghua Universität in Peking. Im Jahr 2006 schloss er sein Studium mit dem Erwerb des Titels »Magister der Rechtswissenschaft« ab. Im Studienjahr 2009 beendete er ein Postgraduiertenstudium an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, mit dem Erwerb des »Magister Legum« (LL.M.). Im Juli 2013 schloss er seine Promotion an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg ab. Seit Dezember 2013 arbeitet er als Assistant Professor an der Juristischen Fakultät der Tsinghua Universität in Peking.
Klappentext
Seit Jahren wird in Deutschland mit gro;er Intensit;t dar;ber diskutiert, ob die sogenannte Rettungsfolter zur Erlangung von Informationen, die das Leben eines Entf;hrungsopfers oder sogar einer Vielzahl von Menschen retten k;nnen, strafrechtlich gerechtfertigt werden kann. Jenseits des Atlantischen Ozeans - in der US-amerikanischen Literatur - ist diese Form der Folter schon seit Langem bekannt. Anhand eines Gedankenexperiments, n;mlich der »ticking time bomb-Hypothese«, wird heute auch in den USA eine heftige Debatte gef;hrt. Das Ergebnis der Diskussion f;llt in den beiden L;ndern ganz unterschiedlich aus. W;hrend die Rettungsfolter nach h.M. in der deutschen Rechtsordnung nicht gerechtfertigt werden kann, ist die Frage in den USA derzeit noch nicht abschlie;end gekl;rt. Der Autor zeigt in seinem zusammenfassenden Vergleich, dass zwei wesentliche Unterschiede in der deutschen und der US-amerikanischen Rechtsordnung die rechtliche Bewertung der Rettungsfolter beeinflussen. Der eine Unterschied betrifft die Menschenw;rde, der andere das V;lkerrecht. Diese Unterschiede kommen vor allem im Verfassungsrecht zum Vorschein, strahlen aber auch auf die gesamte Rechtsordnung der beiden L;nder aus.
Zusammenfassung
"Gang Wang, der heute an der Tsinghua Universität in Peking lehrt, hat mit seiner Monographie ein höchst fundiertes Buch vorgelegt. Rechtsvergleichend angelegt, bietet es für beide Rechtsordnungen eine umfassende wissenschaftliche Würdigung der Rettungsfolter. Es ist nicht nur für die Rechtsvergleichung von Interesse, sondern ist wegen seiner präzisen und ausführlichen Würdigung des deutschen Rechts darüber hinaus für die Polizeiverwaltungen und -hochschulen von höchstem Interesse. Für sie sollte es zum Standard gehören." Hendrik Wassermann, in: Recht und Politik, 4/2015
Inhalt
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