

Beschreibung
Nach § 10 Abs. 1 des Kreditwesengesetzes (KWG) müssen Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute im laufenden Geschäftsbetrieb "angemessene' Eigenmittel halten. Der zur Konkretisierung dieses Kriteriums erlassene Grundsatz I ist unter europarechtlichen und ver...