

Beschreibung
Die Untersuchung erweist den Begriff Leistungswettbewerb, den H.C. Nipperdey im Jahre 1930 maßgeblich definiert hat, als nicht eindeutig und zur Rechtsanwendung ungeeignete Norm. Sie zeigt als Schutzzweck des deutschen Wettbewerbsrechts rechtshistorisch begrün...