

Beschreibung
Die Videoüberwachung öffentlicher Räume, vom Parkhaus bis zur S-Bahn-Station, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Kaum ein anderes Instrument verdeutlicht besser die aktuelle Sicherheitsdebatte in unseren Städten. Francisco Klauser zeigt die gesellscha...Die Videoüberwachung öffentlicher Räume, vom Parkhaus bis zur S-Bahn-Station, hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Kaum ein anderes Instrument verdeutlicht besser die aktuelle Sicherheitsdebatte in unseren Städten. Francisco Klauser zeigt die gesellschaftlichen und räumlichen Auswirkungen dieser neuen Form sozialer Kontrolle. Dabei relativiert er das Bild der Videoüberwachung als allseits akzeptiertes, technisches Instrument und thematisiert gleichzeitig das neue Verhältnis zwischen der Freiheit des Einzelnen und der Frage der öffentlichen Sicherheit.
Vorwort
Menschen und Technik
Autorentext
Francisco Klauser, Dr. rer. nat., arbeitet an der University of Durham.
Leseprobe
1 Einführende Betrachtungen 1.1 Ausgangslage In der heutigen Zeit wird viel von Gefahren gesprochen. Wir hören von unterschiedlichsten Formen der Kleinkriminalität, von Vandalismus, Terrorismus und von Gewalt bei Sportveranstaltungen, Demonstrationen, in Familien oder überhaupt in beinahe allen Bereichen und Orten unseres Alltags. In der heutigen Zeit wird aber auch viel von Freiheiten gesprochen. Dabei ist je nachdem die individuelle Freiheit jedes einzelnen, die Freiheit des Marktes oder die Freiheit ganzer Völker gemeint. Der amerikanische Präsident beispielsweise verwendete das Zauberwort in seiner 20-minütigen Rede vor dem Kongress zu seiner zweiten Amtseinführung 43-mal. In seiner Ansprache im Februar 2005 vor dem EU Parlament in Brüssel fiel der Begriff erneut 22-fach. Bemerkenswert ist dabei, dass oft gerade diejenigen Personen, die als Freiheits-Missionare zu uns kommen, die schärfsten und uneingeschränktesten Möglichkeiten staatlicher Überwachung von Einzelpersonen fördern. Überwachung wird aus dieser Perspektive nicht als Gefahr für die individuelle Freiheit dargestellt, sondern als ihre Grundbedingung. Tatsächlich eröffnet die Technologisierung unserer alltäglichen Beschäftigungen heute ungeahnte Möglichkeiten der Überwachung. Auf welche Weise diese in Zukunft in der Schweiz genutzt werden dürfen, soll demnächst durch die Revision des "Bundesgesetzes zur Stärkung der inneren Sicherheit" geregelt werden. Im Moment deuten sowohl die Entwicklungen in anderen Ländern im Anschluss an den 11. September 2001, wie auch die in den Medien bekannt gewordenen Forderungen des Chefs des Schweizer Inlandnachrichtendienstes auf einen weitgehenden Ausbau der nicht zwangsläufig auf einem begründeten Verdacht basierenden, präventiven Überwachungsmöglichkeiten des Staatsschutzes (Telefon-, Post-, Fernmeldeverkehr-, E-mail- und Internetüberwachung, Installation von Wanzen, Eindringen in Datenverarbeitungssysteme etc.). Während die Palette gängiger Überwachungsmassnahmen unterschiedlichste Formen und Instrumente umfasst, scheint sich im Bereich der Überwachung öffentlicher Räume vor allem ein Instrument durchzusetzen: die Videoüberwachung. Es ist geradezu verblüffend, mit welcher Geschwindigkeit sich in den letzten Jahren weltweit die visuelle Überwachung städtischer Kernzonen ausbreitete. Allein in Grossbritannien, dem weltweiten Spitzenreiter der Videoüberwachung, gehen Schätzungen von vier Millionen Kameras aus, die öffentlich zugängliche Räume filmen. Dies entspricht ungefähr einer Vervierfachung innerhalb von drei Jahren (Frith 2004: 1). Stephen Graham vergleicht die Videoüberwachung deshalb mit urbanen Infrastrukturen wie den bestehenden Gas-, Elektrizitäts-, Wasser- und Telekommunikations-Netzwerken (Graham 1998: 107) . Im Vergleich zu Grossbritannien steckt die Videoüberwachung in der Schweiz noch in den Kinderschuhen. Hierzulande werden rund 50.000 Überwachungskameras mit Blick auf öffentliche Räume vermutet (Hug 23.4.2001: 1). Die rasante Entwicklung der Videotechnologie findet jedoch auch in der Schweiz Anwendung sowie zahlenmässigen Niederschlag . Diese Ausbreitung der visuellen Kontrolle öffentlicher Räume durch Überwachungskameras stellt den Ausgangspunkt der vorliegenden Arbeit dar, wobei der Schwerpunkt namentlich auf der Videoüberwachung "sozialer Risiken" liegt. 1.2 Videoüberwachung aus der Perspektive der Benutzer öffentlicher Räume Verglichen mit Überwachungsmassnahmen, die sich auf bestimmte Risikopersonen oder -gruppen richten (wie z.B. die Telefonüberwachung von Terrorverdächtigen oder Drogendealern) ist die Videoüberwachung öffentlicher Räume von besonderer Brisanz, weil sie unabhängig vom individuellen Risikoprofil in den Alltag all derjenigen eingreift, die einen überwachten Raum betreten. Die Videoüberwachung öffentlicher Räume ist zudem eine Überwachungsform des öffentlichen Lebens, dem man sich kaum mehr bewusst entziehen kann, weil vor allem die immer stärker überwachten städtischen Ballungszentren und öffentlichen Verkehrsmittel Räume darstellen, in denen man sich nicht nur aufhalten will, sondern auch aufhalten muss. Im Gegensatz dazu kann man z.B. selbst darüber entscheiden, ob man eine elektronische Kundenkarte oder ein Mobiltelefon benutzt und sich dadurch gewissen Möglichkeiten der Überwachung aussetzt oder nicht. Dennoch scheint die Videoüberwachung von Seiten der Bevölkerung mehrheitlich akzeptiert zu sein. Norris und McCahill (2002b: 12) vermuten, dass diese Tendenz auch auf in den Medien verbreitete Erfolge der Kameras zurückzuführen ist. Als Beispiel verweisen die britischen Überwachungsexperten auf die beiden 10 jährigen Schuljungen, die im Februar 1993 den kleinen James Burgler in einem britischen Supermarkt entführt und später auf bestialische Weise ermordet hatten. Dank Kamerabildern des Supermarktes konnte der Vorfall damals zwar nicht verhindert werden, es wurde aber immerhin möglich, die Mörder zu identifizieren und zu fassen. Bei einer näheren Betrachtung der Auswirkungen konkreter Kameraprojekte wird allerdings deutlich, dass eine pauschale, positive Beurteilung sowohl der Effizienz der Videoüberwachung als Instrument der Verbrechensbekämpfung wie auch ihrer Akzeptanz durch die Bevölkerung ein allzu einseitiges und verzerrtes Bild wiedergibt. Diese Arbeit bezweckt deshalb in erster Linie, das Bild der Videoüberwachung als allseits akzeptiertes, technisches Wunderinstrument einer kritischen Prüfung zu unterziehen. Wichtig ist dabei, die Auswirkungen der Überwachung nicht nur in Bezug auf eine allfällige Kriminalitätsreduktion auf der Grundlage von Polizeistatistiken zu betrachten. Dieser Aspekt wird im Folgenden vor allem durch eine Diskussion internationaler Evaluationsstudien zur Videoüberwachung abgedeckt. Daneben wird die Videoüberwachung im Rahmen der vorliegenden Arbeit auch allgemein als technische Form der Kontrolle des öffentlichen Lebens und als Möglichkeit der Beeinflussung von Verhaltensweisen zwischen sich gegenseitig unbekannten Personen diskutiert. Diese Vorgehensweise basiert auf der Ausgangsprämisse, dass die Videoüberwachung nicht nur potentielle Delinquenten trifft, sondern auch die übrigen Raumbenutzer, die sich durch die Überwachungskameras möglicherweise sicherer fühlen oder aber Einschränkungen ihrer persönlichen Freiheit befürchten. Indem die Videoüberwachung sowohl aus der Perspektive ihrer Funktionsweise als Kontrollinstrument, wie auch im Hinblick auf ihre Wahrnehmung durch die Benutzer überwachter Räume thematisiert wird, werden zusätzlich die allgemeinen Wirkungen und Nebenwirkungen von Überwachungssystemen auf die Nutzung und Wahrnehmung öffentlicher Räume untersucht. Diese Absicht verfolgt auch die im Rahmen der vorliegenden Untersuchung durchgeführte Fallstudie der Videoüberwachung in der Schweizer Stadt Olten. Dabei wird anhand eines empirisch begründeten Fallbeispiels gefragt, welche Auswirkungen sich durch die Videoüberwachung im Vergleich zu der traditionellen, auf dem gegenseitigen Blickkontakt beruhenden, sozialen Kontrolle ergeben, welche allgemeinen gesellschaftlichen und räumlichen Entwicklungen aus der Videoüberwachung resultieren und welche neuen Möglichkeiten und Gefahren mit dieser neuen Option zur Errichtung und Festigung einer "öffentlichen Ordnung" (Goffma…
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