

Beschreibung
Die Inobhutnahme gehört zu den wenigen rein fürsorglichen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, bei denen der Staat sich selbst in die Pflicht nimmt, um das Wohl des Kindes bzw. des Jugendlichen in einer Ausnahmesituation sicherzustellen Angesichts der anhal...