

Beschreibung
Voraussetzung für die Anscheinsgefahr - eine sicherheitsrechtliche Besonderheit - ist, dass der Irrtum des Polizeibeamten unvermeidbar war, er also idealtypisch vorging. Diesbezüglich ist zu klären, inwiefern bzw. wo der Beamte idealtypisch agieren muss. Ansc...