

Beschreibung
Nach Par.80 I InsO geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis am Insolvenzschuldnervermögen durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens auf den Insolvenzverwalter über. Gültigkeit und Reichweite dieses Befundes untersucht der Autor bei der Insolvenz eines GmbH-G...