

Beschreibung
§ 5 GeschGehG sieht insgesamt vier Ausnahmen von den Verboten des § 4 vor. Die Ausnahmen weisen Konkretisierungsbedarf auf. Diese Konkretisierung setzt sich die vorliegende Untersuchung zum Ziel. Dies gilt insbesondere für die Teilschranke zur Ausübung der fre...