

Beschreibung
Die Abgabenordnung sieht zwei getrennte Verfahren zur Inanspruchnahme von Steuerentrichtungs- und Haftungsschuldner vor. Dennoch führt die Nennung des Haftungsschuldners im § 167 AO zu Überschneidungen und einem von der Rechtsprechung anerkannten und der Finan...